ARTOTHEK NIEDERBAYERN
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER ARTOTHEK NIEDERBAYERN
- Ausleihbedingungen, Benutzergruppen
Der Bezirk Niederbayern (Verleiher) hat in Mainkofen eine Artothek eingerichtet. Dort können Kunstgegenstände entliehen werden. Die Artothek steht grundsätzlich den Einwohnerinnen und Einwohnern des Bezirks Niederbayern (Entleiher) offen. Voraussetzung zur Benutzung der Artothek ist Volljährigkeit und die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises.
- Leihfrist, Verlängerung, Reservierung
2.1 Bei Erfüllung der Leihvoraussetzungen können Gemälde, Grafiken und Skulpturen für eine maximale Dauer von 6 Monaten entliehen werden. Für die Be-rechnung der 6-Monatsfrist wird der Tag der Ausleihe zugrunde gelegt.
2.2 Während der Leihdauer sind die Kunstwerke gemäß den gültigen Versicherungsbedingungen durch den Verleiher versichert. Diese Versicherung um-fasst allerdings nicht die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Entleihers.
2.3 Die Leihfrist kann vor Ablauf grundsätzlich nur einmalig um weitere 6 Monate verlängert werden. Diese Verlängerung ist nur mit Zustimmung des Verleihers möglich.
2.4 Während der laufenden Leihfrist können maximal drei Leihgegenstände gleichzeitig pro Entleiher ausgeliehen werden
2.5 Die Leihe ist kostenfrei.
- Transportbestimmungen
3.1 Die Exponate werden in der Artothek fachgerecht verpackt und müssen gleichermaßen fachgerecht verpackt in der Originalverpackung zurückgegeben werden
3.2 Die Beförderung der Kunstgegenstände ist nur in geeigneten Kraftfahrzeugen zulässig (nicht in offenen Wägen, Anhängern etc.).
3.3 In Ausnahmefällen kann ein Kunsttransport erforderlich sein, beispielsweise wenn das Kunstwerk für das eigene Fahrzeug zu groß ist. Die Kosten für einen solchen Transport sind vom Entleiher zu tragen.
3.4 Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden infolge von Einbruchdiebstahl in das Kraftfahrzeug, Raub oder Diebstahl des ganzen Fahrzeugs oder wenn Gegenstände im unbesetzten, unbeaufsichtigten Kraftfahrzeug zurückgelassen werden. In diesen Fällen haftet ausschließlich der Entleiher für den entstandenen Schaden.
- Behandlung der Leihgegenstände und Haftung
4.1 Der Entleiher ist zum vertragsgemäßen Gebrauch verpflichtet; die empfangenen Leihgegenstände sind von der Übernahme bis zur Rückgabe mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und vor Beschmutzung, Beschädigung, Schädlingsbefall und sonstigen Veränderungen (z. B. durch direkte Sonneneinstrahlung) zu bewahren. Ergänzende Hinweise zum Umgang mit der Kunst finden Sie auf der Homepage der Artothek Niederbayern unter www.artothek-niederbayern.de/umgang.php.
4.2 Der Verlust, die Zerstörung oder Vernichtung bzw. eine Beschädigung der Leihgegenstände während der Leihfrist sind unverzüglich beim Verleiher anzuzeigen.
4.3 Der Entleiher haftet gegenüber dem Verleiher für Schadensersatzansprüche nach den Ziffern 4.1 und 4.2 gemäß den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
4.4 Die Leihgegenstände dürfen ausschließlich in den Räumlichkeiten des Entleihers aufgehängt werden, die über einen angemessenen Sicherheitsstandard verfügen. Dazu zählen insbesondere eine sichere Verschließbarkeit sowie geeignete klimatische Bedingungen.
4.5 Eine Weitergabe der Leihgegenstände an Dritte ist unzulässig.
4.6 Eine Veränderung der Rahmung und der vorhandenen Aufhängevorrichtungen ist nicht gestattet.
- Kündigung
Der Verleiher kann die Leihe kündigen,
1. wenn er infolge eines nicht vorgesehenen Umstandes der verliehenen Sache bedarf oder
2. wenn der Entleiher einen vertragswidrigen Gebrauch von der Sache macht, insbesondere unbefugt den Gebrauch einem Dritten überlässt, oder die Sache durch Vernachlässigung der obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder
3. wenn der Entleiher verstirbt.
Das Recht der außerordentlichen Kündigung durch den Verleiher aus anderen wichtigen Gründen bleibt hiervon unberührt.
- Rückgabe
Der Entleiher ist verpflichtet, die geliehene Sache nach dem Ablauf der für die Leihe bestimmten Zeit zurückzugeben. Im Falle der Kündigung nach Ziffer 5 ist der Leihgegenstand unverzüglich zurückzugeben.
Sollten die Leihgegenstände trotz schriftlicher Mahnung nach der festgesetzten Frist nicht zurückgegeben, wird die Herausgabe gerichtlich eingeklagt
- Herstellung von Fotos und Fotokopien
Die Herstellung von Fotos und Fotokopien, insbesondere zur Vervielfältigung und Verbreitung der Leihgegenstände, ist nicht gestattet.
- Schlussbestimmungen
Entleiher, die gegen diese Geschäftsbedingungen verstoßen, können ganz oder teilweise von den Angeboten der Artothek ausgeschlossen werden. Die Geschäftsbedingungen gelten bis auf Widerruf.
Stand: November 2024